Samstag, 24. Februar 2018Ausrichterverträge bei Schulschachturnieren
Ich finde es super, dass man bei Schulschachturnieren klärt, wer für was zuständig ist.
Das beseitigt manche Probleme im vorherein. Wenn einer mal eine Deutsche Meisterschaft austragen will, unterschreibt man so etwas. Ich freue mich auf die HR-Meisterschaft, wird ein sehr schönes TUrnier. Deutsche Schachjugend im DSB e. V.
Ausrichtervertrag DSM WK HR 2018 Die Deutsche Schachjugend (DSJ) – vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Schulz, Hanns-Braun-Straße / Friesenhaus I, 14053 Berlin – und der Bayerischen Schachjugend (Ausrichter) – vertreten durch Walter Rädler, Karwendelplatz 8, 85598 Baldham, wraedler@aol.com – schließen den nachstehenden Vertrag: § 1 Die Deutsche Schachjugend (DSJ) überträgt der Bayrischen Schachjugend die Ausrichtung der Deutschen Schulschachmeisterschaft der Wettkampfgruppe HR (DSM WK HR) 2018. Als Ansprechpartner für die DSJ und die teilnehmenden Schulen bestimmt die Bayerische Schachjugend Walter Rädler, dem die Organisation der DSM WK HR übertragen worden ist. § 2 Die Ausrichter erhalten einen Freiplatz für eine ihnen angegliederte Schulmannschaft zur Teilnahme an der DSM der WK HR. Sollte sich der Ausrichter auch sportlich für die DSM der WK HR qualifizieren, so wird der Ausrichterfreiplatz im Einvernehmen mit dem AK Schulschach an eine andere spielstarke Schulmannschaft der Region abgegeben. Auch die Teilnahme einer eigenen 2. Mannschaft des Ausrichters ist somit möglich. § 3 Die Meisterschaften beginnen am 03.05.2018 mit der Anreise der Mannschaften (die erste Runde findet am 04.05.2018 statt) und enden am 06.05.2018 mit der neunten Runde sowie der Siegerehrung. Der genaue Zeitplan ist mit der Deutschen Schachjugend abzustimmen. An der DSM der WK HR nehmen mindestens 18 Mannschaften teil, das Teilnehmerfeld ist auf 20 Mannschaften begrenzt. Die Mannschaften bestehen aus jeweils 4 Spielern/-innen, einer volljährigen Begleitperson und bis zu zwei Ersatzspielern/-innen. Die DSJ teilt den Ausrichtern möglichst 2 Wochen nach Ablauf der Meldefrist eine Übersicht der teilnehmenden Mannschaften mit, damit diese rechtzeitig mit der Unterkunft Wort des Lebens e. V. - Jugendschloss Assenbucher Str. 101 82335 Berg Tel. 0152 34277068 die Zimmereinteilung unter Berücksichtigung der männlichen/weiblichen Teilnehmer/Betreuer/Gäste vornehmen können. § 4 Der Ausrichter ist für den gesamten organisatorischen Ablauf der DSM HR allein verantwortlich. Er sorgt für einen geeigneten, geräumigen Turniersaal mit gut klimatisierten Bedingungen und einer guten Ausleuchtung, in dem die Meisterschaften ausgetragen werden können, sowie für einen gesonderten Analyseraum mit Spielmaterial, sowie für ein Büro für Turnierleitung und Organisation. Eine Aufteilung des Turniersaales in mehrere Räume sollte vermieden werden. Des Weiteren stellt er in ausreichender Anzahl das notwendige Spiel- und Turniermaterial zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere mindestens 40 komplette Spielsätze und Schachbretter, mindestens 40 intakte Schachuhren (digital oder mechanisch). (Die Angaben basieren auf 18 teilnehmende Mannschaften und sind entsprechend der Teilnehmer/innenzahl umzurechnen.) Der Ausrichter ist während des Turniers ständig durch mindestens eine kompetente Verbindungsperson für die Teilnehmer/innen ansprechbar (auch in der Nacht). Zusätzlich stellt er Turnierhelfer/innen zur Verfügung, die überwiegend die Turnierleitung unterstützen (Turnieraushänge anfertigen, die Rundenvorbereitung übernehmen, Schachuhren bedienen etc.). Der Ausrichter stellt den/die Schiedsrichter/in. Der Turniersaal muss sich im Objekt der Unterkunft befinden, oder von dort aus bequem zu Fuß erreichbar sein. Kann dies nicht gewährleistet werden, sorgt der Ausrichter für einen Zubringerdienst. Während der Spielrunden sind Getränke kostenlos zur Verfügung zu stellen (z.B. Mineralwasser). § 5 Der Ausrichter stellt eine preiswerte und ordentliche Unterkunft für alle teilnehmenden Mannschaften inklusive Betreuer/innen mit Vollverpflegung zur Verfügung, die von allen Teilnehmern/-innen in Anspruch zu nehmen ist. Der Gesamtbetrag pro Teilnehmer/in bei Übernachtungen im Mehrbettzimmer beträgt 120 Euro. Die Verpflegung besteht aus Frühstück, Mittag- und Abendessen in üblicher Art und Umfang und schließt ein Getränk pro Mahlzeit ein. Der Ausrichter hat sicherzustellen, dass die Teilnehmer/innen keine eigene Bettwäsche mitbringen müssen. Der Tischdienst darf nicht den in einer Werkskantine üblichen Umfang überschreiten. Die teilnehmenden Mannschaften tragen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst, die Begleiter/innen sind für ihre Mannschaften jeweils alleine verantwortlich. Die DSJ und der Ausrichter haften für die teilnehmenden Mannschaften nicht. Teilnehmende Mannschaften, welche mit Genehmigung des Ausrichters die gebuchte Unterkunft des Ausrichters nicht nutzen, müssen einen Organisationsbeitrag in Höhe von 100,00 Euro pro Mannschaft bezahlen. § 6 Unmittelbar nach Abschluss des Turniers sind zwecks Auswertung und Berichterstattung die Win- Swiss Datei, Fotos, Presseberichte, Teilnehmerrückmeldungen etc. an die Geschäftsstelle der DSJ zu senden. In den Tabellen sind die Schulnamen auszuschreiben, Stadt und Bundesland der Schulen sind zusätzlich anzugeben. Der Ausrichter verpflichtet sich während der Meisterschaft nach jeder Runde die Win-Swiss Dateien und nach der letzten Runde des jeweiligen Tages die Win-Swiss Datei und einen Kurzbericht und Fotos dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit der DSJ per E-Mail zukommen zu lassen, beziehungsweise selbst auf die Internetseite zur DSM einzustellen. Damit kann aktuell auf der Homepage der DSJ von der DSM berichten kann. Die Ergebnispräsentation erfolgt hauptsächlich über die Internetseite der DSJ: http://www.deutsche-schachjugend.de/2018/dsm-wk-hr/ § 7 Der Ausrichter bietet ein Rahmenprogramm an und sorget nach Möglichkeit für Gelegenheiten zum Ausgleichssport. Beides darf nicht mit dem Spielplan kollidieren. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Rahmenprogramms ist für alle Teilnehmenden grundsätzlich freiwillig. Es kann den Teilnehmenden nur dann zur Pflicht gemacht werden, wenn hiervon die Finanzierung der Meisterschaften abhängig ist. § 8 Bei Mängeln der Ausrichtung (Verstöße gegen den Vertrag oder die Richtlinien zur Ausrichtung der DSM) behält sich die Deutsche Schachjugend im Nachgang der Meisterschaft Maßnahmen vor. Dies kann zum Beispiel ein Ausschluss für künftige Ausrichtungen sein, ein Startverbot für die Schulmannschaft bei der nächsten DSM oder die Verhängung eines Bußgeldes. Ein erheblicher Mangel der Ausrichtung liegt insbesondere vor, a) wenn die Durchführung des Turniers wesentlich gestört oder unmöglich ist (etwa durch mangelhafte Beleuchtung, mangelhafte Belüftung, Lärm, Geruch, Enge oder zu hohe oder zu niedrige Raumtemperatur); b) wenn das Spielmaterial nicht den Regeln entspricht oder nicht in ausreichender Zahl funktionsfähige und für die Turnierbedenkzeit geeignete Uhren zur Verfügung stehen; c) wenn die Verpflegung nach Qualität oder Quantität unzulänglich ist, Vegetarier/innen keine vollwertige Mahlzeit erhalten oder Getränke nicht kostenlos gereicht werden; d) wenn Teilnehmer/inne ohne ihre Einwilligung oder die des/der zuständigen Referenten/-in ausquartiert werden; oder e) wenn die Bestimmungen der Spielordnung inklusive der Ausführungsbestimmungen der DSJ §16 1- 16.9 nicht umgesetzt werden. §9 Der Ausrichter stellt Pokale und Medaillen für die ersten fünf Mannschaften zur Verfügung. Zusätzlich einen für die beste Hauptschulmannschaft und die beste Förderschulmannschaft. Die anderen Mannschaften erhalten mindestens eine Teilnehmerurkunde sowie nach Möglichkeit Sachpreise. § 10 ================================ Richtlinien für Deutsche Schulschachmeisterschaften Richtlinien für die Durchführung der Deutschen Schulschach Mannschaftsmeisterschaften (DSM) Bewerbung für eine Ausrichtung Bewerbungen (mit Angabe von Ort, Wettkampfgruppe, Preis, Finanzierungsplan, Zeitplan, Schirmherr, Rahmenprogramm usw.) für die Ausrichtung einer WK der DSM sind jeweils bis zum 15.06. eines Jahres für das Folgejahr an den Spielleiter des AK Schulschach der DSJ zu senden. Eine Vergabe erfolgt bis spätestens Ende Juli. Die Ausschreibungen sollen bis Weihnachten dem Spielleiter zur Veröffentlichung vorliegen. Die DSM finden jedes Jahr zwei Wochen vor Pfingsten statt. Turnierleitung Der Ausrichter sorgt für einen geeigneten Turnierleiter und Schiedsrichter (wünschenswert mit Lizenz). Beiden Personen sollten zusätzliche Turnierhelfer zur Verfügung stehen. Turnierleiter und Schiedsrichter müssen während des ganzen Turniers im Spielbereich anwesend sein. Vor der ersten Runde ist in der Betreuerbesprechung ein Schiedsgericht aus den Betreuern der Schulen zu wählen. Für das Schiedsgericht werden 3 Personen und wegen der Neutralität 2 Ersatzpersonen gewählt. Das Schiedsgericht verhandelt Einsprüche gegen Entscheidungen des Schiedsrichters vor Ort. Spielstätte Wünschenswert sind: - großzügige Spielräumlichkeiten mit guten klimatischen Bedingungen und guter Ausleuchtung. Eine Aufteilung auf mehrere Räume sollte vermieden werden. Weiterhin sollte ein Analyseraum mit Spielmaterial zur Verfügung stehen. - Ein Raum für die Turnierleitung und Organisation - Veröffentlichungen im Foyer - Möglichkeit zum Erwerb von günstigen Getränken - Die Unterkunft soll sich nach Möglichkeit in Preis und Ausstattung an einer Jugendherberge orientieren. Ein Teilnehmerbetrag von 37.00 Euro für teilnehmende Schüler pro Tag incl. Vollverpflegung sollte nicht überschritten werden. - Sollten Unterkunft und Spielort verschieden sein, bitten wir um Angaben der Entfernung und ggf. zum geplanten Transport vor Ort - Für eine Wettkampfgruppe mit 18 Mannschaften werden ca. 110 Betten benötigt, bei der WK IV rund 220 Betten und der WK G rund 600 Betten. - Der Ausrichter sorgt für Spielmaterial, Uhren, Partieformulare etc. Das Turnier muss ohne größere Störungen von außen ablaufen können. - Der Spielbereich ist für Betreuer und Zuschauer nicht zugänglich. Der Ausrichter sorgt hier für eine entsprechende Absperrung. Turnierabwicklung Alle Turniere sind gemäß der DSJ Turnierordnung durchzuführen. Ein eigenes Regelblatt vom AK Schulschach für die DSM bekommen die Ausrichter frühzeitig zur Verfügung gestellt. Auslosung: Die Auslosungen erfolgen mit der akutellen Version des Programms Win Swiss nach den Fide Regeln. Für die Startrangliste, nach der auch ausgelost wird, werden die aktuellsten DWZ Zahlen verwendet, die von der Homepage des Deutschen Schachbundes heruntergeladen werden können. Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit: Unmittelbar nach Abschluss des Turniers ist zwecks Auswertung die Win Swiss Datei, Fotos, Presseberichte, Teilnehmerrückmeldungen etc. an den Spielleiter des AK Schulschach zu senden. In den Tabellen sind die Schulnamen auszuschreiben, Stadt und Bundesland der Schulen sind zusätzlich anzugeben. Ein Bulletin ist nicht erforderlich, wird als zusätzliche Serviceleistung aber gerne angenommen. Der Ausrichter verpflichtet sich während der Meisterschaft an jedem Abend nach der letzten Runde des jeweiligen Tages dem Spielleiter die Win Swiss Datei und einen Kurzbericht und Fotos per E-Mail zukommen zu lassen, damit dieser aktuell auf der Homepage der DSJ von den DSM berichten kann. Eine eigene Meisterschaftshomepage ist einzurichten und diese aktuell zu gestalten. Teilnehmende Mannschaften: Jeder Landesverband entsendet je eine Mannschaft (außer WK IV zwei Mannschaften und in der WK G bis zu 4 Mannschaften), die aus 4 Spielern derselben Schule bestehen. Die Mannschaften geben dem Turnierleiter vor Ort eine Erklärung der Schulleitung ab, dass die angereisten Schüler auch Schüler der qualifizierten Schule sind. Der Turnierleiter überprüft somit die Spielberechtigung der Teilnehmer. Der Ausrichter erhält einen Freiplatz, in der WK IV und G jeweils zwei Freiplätze. Weitere Plätze werden ggf. vom Spielleiter gemeinsam mit dem AK Schulschach der DSJ vergeben. Diesbezügliche Anträge sind über die Landesschulschachreferenten zu stellen. Zur offenen WK H+R kann ebenfalls jeder Landesverband eine Mannschaft melden. Die WK H+R wird mit maximal 36 Mannschaften gespielt, so dass Freiplatzanträge beim Spieleiter Schulschach gestellt werden können. In den Wettkampfgruppen II, III und M werden 7 Runden nach Schweizer System mit 1 Stunde Bedenkzeit pro Spieler und Partie gespielt. Es besteht Notationspflicht bis 5 Minuten vor Plättchenfall. In den Wettkampfgruppen IV und offene WK H+R werden 9 Runden nach Schweizer System mit 30 min Bedenkzeit pro Spieler und Partie gespielt, bei der WK G werden 11 Runden mit 20 min Bedenkzeit gespielt. Bei der WK IV, G und der offenen WK H+R besteht keine Notationspflicht. Rahmenprogramm: Der Ausrichter hat für die Mannschaften ein altersgemäßes Freizeit- und Rahmenprogramm anzubieten, das sich bei den jüngeren WKs eher an sportlichen Inhalten orientieren sollte, bei den älteren WKs auch an kuturellen Inhalten. Im Rahmenprogramm kann auch ein Turnier für Ersatzspieler und Betreuer angeboten werden. Das Freizeit- und Rahmenprogramm sollte für die Teilnehmer möglichst kostenfrei sein. Preise Bei den DSM sollten mindestens für die fünf Erstplatzierten Mannschaften angemessene Pokale ausgelobt werden. Die Spieler der fünf Erstplatzierten Mannschaften erhalten Medaillien. Weiterhin sollten alle teilnehmenden Schulen eine Urkunde erhalten. Dafür wird eine Vorlage zur Verfügung gestellt, welche von den Ausrichtern zu nutzen ist. Bei der WK Grundschulen werden zusätzliche folgende Mannschaften mit einem Pokal ausgezeichnet: beste Mädchenmannschaft, beste Mannschaft aus 1+2. Klässlern, beste Deutsche Schachschule und beste Mannschaft mit Spielern ohne DWZ. Bei der WK HR werden zusätzlich die beste Hauptschulmannschaft und die beste Förderschulmannschaft mit einem Pokal ausgezeichnet. Weitere Preise und Pokale liegen im Ermessen des jeweiligen Ausrichters. Für Pokale und Medallien gibt es ein zentrales Emblem der DSJ, welches von den Ausrichtern genutzt werden soll und ihnen auf Anforderung von der Geschäftsstelle der DSJ zugeschickt wird. Zuschuss Die DSJ zahlt keinen Zuschuss für die Ausrichtung. Die Ausrichter werden ermuntert Sponsoren für die Ausrichtung zu gewinnen. In den Teilnehmerbetrag kann ein kleiner Organisationsbeitrag eingerechnet werden. Für Mannschaften, die außerhalb des Turnierobjektes die Übernachtung buchen, kann ein Organisationsbeitrag in Höhe von 15,00 € pro Person erhoben werden. Meldungen Der Ausrichter bekommt vom Spielleiter des AK Schulschach eine Liste mit den Mannschaften, die ihm von den LSSR als qualifiziert gemeldet wurden. Meldeschluss für die LSSR an den Spielleiter ist der 31.03. Weiterhin bekommen die qualifizierten Schulen die Ausschreibungen und Informationen zu den DSM von ihren LSSR. Die qualifizierten Schulen melden ihre Teilnehmer und Betreuer dann direkt an den Ausrichter und teilen ggf. weitere in der Ausschreibung geforderte Informationen dem Ausrichter mit. Jede Mannschaft wird von einem volljährigen Begleiter betreut. Dieser übt die Aufsicht über die Spieler seiner Mannschaft aus und ist für diese verantwortlich gegenüber Ausrichter, Turnierleitung und Bevollmächtigtem der Unterkunft. Bei den Deutschen Schulschachmeisterschaften handelt es sich um eine offizielle Meisterschaft der DSJ und um keine Freizeitveranstaltung, weshalb die DSJ in Abstimmung mit den Ausrichtern die Anzahl der mitreisenden Betreuer, Eltern auf das notwendige – maximal zwei Betreuer pro Mannschaft – beschränken kann. Weitere mitreisende Betreuer müssen in solchen Fällen ihre Unterkünfte vor Ort selbst buchen. Für Rückfragen stehen der Spielleiter des AK Schulschach jederzeit gerne zur Verfügung. AK Schulschach der DSJ im März 2016 Rechtzeitig vor Turnierbeginn lädt der Ausrichter die ihm von der DSJ benannten Schulmannschaften mit Hinweisen zum organisatorischen Ablauf ein. §11 Ferner sind die Richtlinien zur Ausrichtung der DSM verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages. ____________________________ ____________________________ Jörg Schulz Walter Rädler Geschäftsführer DSJ (Ausrichter DSM WK HR 2018) Berlin den 02.02.2018 Anhang: Richtlinien für die Durchführung der Deutschen Schulschach Mannschaftsmeisterschaften (DSM)
Geschrieben von Walter Rädler
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08:59
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